Das Konzept der Betroffenen
  1. Der Verein versteht sich als weiterführende Institution und / oder Ergänzung zu einer abgeschlossenen bzw. noch laufenden therapeutischen Nachsorge nach erfolgter Entwöhnungsbehandlung.
  2. Darüber hinaus öffnet sich der Verein auch für Menschen, die in ihrem Umgang und Verhalten mit dem Alkohol oder anderen Suchtmitteln für sich und andere ein Problem sehen.
  3. Grundsätzlich sind Kraft und Willen auf eine dauerhafte Abstinenz ausgerichtet und die Möglichkeit des kontrollierten Trinkens wird ausgeschlossen.
  4. Der Verein versteht sich auch als Zufluchtsort und Ort des regen Gedankenaustausches, insbesondere für Personen in schwierigen Lebenslagen.
  5. Ziel ist nicht die therapeutische Betreuung Suchtbetroffener, vielmehr die Kommunikation über dieses Thema bis hin zum regen Erfahrungsaustausch und zur Prävention.
  6. Durch eine zielgerichtete Thematisierung der einzelnen Gruppensitzungen werden unterschiedliche Personenkreise unterschiedlich stark angesprochen und zur aktiven Mitarbeit angeregt.
  7. Die Moderation der Sitzungen erfolgt nicht ausschließlich durch den Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, sondern wird entsprechend des Themenkataloges auch auf andere Gruppenmitglieder übertragen.
  8. Der speziellen Sensibilität der Thematik bewusst, basiert die Gruppenarbeit auf ein absolutes Vertrauen sowie Offenheit und Ehrlichkeit untereinander.
  9. lm Vordergrund steht die Würde des Menschen und seiner Persönlichkeit, so dass Diskriminierung etc. in der Gruppenarbeit nichts zu suchen haben.
  10. Ziel soll es sein, jedes einzelne Vereinsmitglied entsprechend seinen Möglichkeiten und Neigungen aktiv in die Vereinsarbeit mit einzubeziehen und Verantwortung auf mehrere Personen zu verteilen.
  11. Weiterhin soll nach Möglichkeit auch ein reger Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit den Angehörigen stattfinden, nicht zuletzt um die Sicht des Betrachters auch um die Erfahrungen nichtbetroffener Angehöriger zu erweitern.
  12. Um die Vereinsarbeit nicht unkontrolliert dem Selbstlauf zu überlassen, hat der Verein eine Satzung erstellt, in der die Regeln der Vereinsarbeit definiert sind. Sie wurde auf ihrer Gründungsveranstaltung bestätigt.
  13. Zur Gewährleistung fundierter fachlicher Kompetenz in der Vereinsarbeit wird eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sowie mit der CARITAS Berlin – Brandenburg, insbesondere durch den Vereinsvorstand, sichergestellt.
Das Konzept der Angehörigen
  1. Die Angehörigengruppe bietet im Rahmen der Selbsthilfe die Möglichkeit,  sich mit anderen Angehörigen von Suchtkranken über die Suchtthematik  und die damit verbundenen Probleme auszutauschen.
  2. Ziel ist nicht die therapeutische Betreuung der Angehörigen, vielmehr die Kommunikation über dieses Thema bis hin zum regen Gedanken- und Erfahrungsaustausch.
  3. Durch eine zielgerichtete Thematisierung der einzelnen  Gruppensitzungen werden verschiedene Personenkreise unterschiedlich stark angesprochen  und zur aktiven Mitarbeit angeregt.
  4. Die Moderation der Sitzungen erfolgt nicht ausschließlich durch den Gruppensprecher oder seinen Stellvertreter, sondern wird entsprechend  des Themenkataloges auch auf andere Gruppenmitglieder oder auf  geladene Gäste übertragen.
  5. Der speziellen Sensibilität der Thematik bewusst, basiert die  Gruppenarbeit auf ein absolutes Vertrauen sowie Offenheit und  Ehrlichkeit untereinander.
  6. Im Vordergrund steht die Würde des Menschen und seiner Persönlichkeit,  so dass Diskriminierung etc. in der Gruppenarbeit nichts zu suchen  haben.
  7. Ziel soll es sein, jedes einzelne Vereinsmitglied oder Nichtvereinsmitglied entsprechend seinen Möglichkeiten aktiv in die Gruppen- und  Vereinsarbeit mit einzubeziehen.
  8.  Weiterhin soll nach Möglichkeit auch ein reger Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit den Betroffenen stattfinden, nicht zuletzt um  die Sicht des Betrachters auch um die Erfahrungen betroffener  Angehöriger zu erweitern.
  9. Zur Gewährleistung fundierter fachlicher Kompetenz in der Vereinsarbeit  wird eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sowie mit der  CARITAS Berlin – Brandenburg, oder ähnliche Institution insbesondere  durch den Vereinsvorstand, sichergestellt.